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Reparieren statt Wegwerfen: EU-Regel vereinfacht das „Recht auf Reparatur“

Das EU-Parlament hat das „Recht auf Reparatur“ beschlossen, um Reparaturen einfacher und kostengünstiger zu machen. Damit sollen Abfälle reduziert und die Lebensdauer von Geräten verlängert werden – ein wichtiger Schritt für Umwelt und Verbraucher.

Eine Frau repariert ein kaputtes Handy.

In unserem Alltag werden oft defekte Geräte entsorgt, obwohl viele von ihnen noch repariert werden könnten. Diese Praxis führt zu unnötigem Abfall und belastet die Umwelt – doch das könnte sich bald ändern. Das EU-Parlament hat dem „Recht auf Reparatur“ zugestimmt – einer wegweisenden Regelung, die sowohl den Abfallberg verringern als auch die Reparaturkultur stärken soll. Diese Maßnahme bietet Verbrauchern die Möglichkeit, Geräte länger zu nutzen, Geld zu sparen und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Doch was genau bedeutet das neue Gesetz und wie wird es umgesetzt?

Was besagt die Rechtsvorschrift?

Das „Recht auf Reparatur“ ist keine einzelne Verordnung, sondern ein ganzes Maßnahmenpaket, das auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. Kern der Regelungen ist es, Verbraucher zu befähigen, ihre defekten Geräte selbst zu reparieren oder von unabhängigen Reparaturdienstleistern reparieren zu lassen. Hersteller werden verpflichtet, Reparaturinformationen und Ersatzteile bereitzustellen. Zudem müssen Produkte so designt werden, dass sie leicht zu reparieren sind – zum Beispiel durch den Einsatz von Standardwerkzeugen.

Besonders die neue Ökodesign-Verordnung spielt dabei eine zentrale Rolle. Sie erweitert die bestehende Ökodesign-Richtlinie, die bisher nur energieverbrauchsrelevante Produkte regulierte, auf nahezu alle Konsumgüter. Neben elektronischen Geräten könnten künftig auch Möbel oder Textilien erfasst werden. Diese Verordnung fordert, dass Produkte langlebiger werden, leichter repariert werden können und in einem digitalen Produktpass umfassende Informationen zu Materialzusammensetzung und Reparierbarkeit enthalten.

Was bedeutet die Rechtsvorschrift für den Endverbraucher?

Für Verbraucher bedeutet das „Recht auf Reparatur“ vor allem eines – mehr Möglichkeiten und mehr Kontrolle über ihre gekauften Produkte. Konkret heißt das:

  • Längere Nutzungsdauer: Durch die verbesserte Reparierbarkeit und Verfügbarkeit von Ersatzteilen können Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones länger genutzt werden.
  • Weniger Kosten: Reparaturen werden günstiger, da unabhängige Werkstätten leichter auf Ersatzteile zugreifen können und Reparaturinformationen verfügbar sind. Das Ziel ist, dass die Kosten für eine Reparatur im Verhältnis zu einem Neukauf nicht mehr unverhältnismäßig hoch ausfallen.
  • Umweltschutz durch weniger Abfall: Längere Produktlebenszyklen bedeuten weniger Abfall und geringeren Ressourcenverbrauch, da weniger neue Geräte produziert werden müssen. So wird ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
  • Erweiterte Gewährleistungsrechte: Die neue Regelung stärkt die Verbraucherrechte, indem die Gewährleistungsfristen angepasst und verlängert werden, sodass Mängel häufiger durch Reparaturen behoben werden können.

Wie wird die Vorschrift umgesetzt?

Die Umsetzung des Rechts auf Reparatur erfolgt in mehreren Schritten und betrifft verschiedene Ebenen:

  1. Ökodesign-Verordnung: Die EU-weite Verordnung erweitert die bestehenden Regeln auf weitere Produktkategorien. Hersteller müssen künftig sicherstellen, dass Produkte langlebiger und leichter reparierbar sind. Das umfasst auch, dass Geräte mit Standardwerkzeugen zerlegt werden können, ohne sie zu zerstören.
  2. Produktpässe und Reparierbarkeitslabel: Ein weiteres geplantes Instrument ist der digitale Produktpass, der umfassende Informationen über ein Produkt enthält – von verwendeten Materialien bis hin zu Reparaturhinweisen. Zudem wird ein europaweiter Reparierbarkeitsindex diskutiert, der Verbrauchern zeigt, wie einfach ein Gerät zu reparieren ist.
  3. Unterstützung für Reparaturdienste: Auch unabhängige Reparaturdienste, Repair-Cafés und Initiativen sollen gestärkt werden. Sie erhalten leichteren Zugang zu Ersatzteilen und können somit schneller und effizienter Reparaturen durchführen.
  4. Fokus auf Smartphones und Tablets: Besondere Aufmerksamkeit gilt derzeit auch der Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets, da diese Geräte oft kurzlebig sind und schwer repariert werden können. Die EU arbeitet an speziellen Vorschriften, um auch hier die Lebensdauer zu verlängern und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen sicherzustellen.

Vorteile für Verbraucher

Verbraucher profitieren von langlebigeren Produkten, niedrigeren Reparaturkosten und einem stärkeren Schutz ihrer Rechte. Gleichzeitig kann die Umwelt durch weniger Abfälle und Ressourcenverbrauch geschont werden. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen wird zwar schrittweise erfolgen, doch die positiven Effekte können sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft als Ganzes spürbar sein. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich diese Entwicklungen konkret auf unseren Alltag auswirken und wie die Reparaturbranche davon profitieren wird.

Mehr Infos finden Sie hier.

Bild: Getty Images – Guido Mieth